Besondere Bestimmungen zur Prospektverteilung der crossvertise GmbH

Stand: Juli 2022

Verteilung

  1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an erreichbare Privathaushalte, unter Berücksichtigung der Verteilhemmnisse, durch Briefkasteneinwurf. Es werden jeweils so viele Exemplare in die Briefkästen eingesteckt, wie diese Haushaltsnamen aufweisen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote.
  2. Privathaushalte mit eindeutigem Werbeverbot werden nicht beliefert. Ist ein Gebäude mit Innenbriefkästen verschlossen, wird dieses Gebäude bei der Verteilung nicht bedient, wenn nach einem für die Bewohner zumutbaren klingeln der Zugang nicht gewährt wird. In Gebäuden/Gebäudeanlagen, in denen ein Briefkasteneinwurf generell nicht erlaubt ist, werden zum Schutze des Auftraggebers diese Gebäude/Gebäudeanlagen von der Verteilung ausgeschlossen. Wird die Prospektwerbung in Form einer Anzeigenblatt-Beilage/Zeitungs-Beilage durchgeführt, gelten die Zustellbedingungen des jeweiligen Verlages. In der Regel werden Werbeverweigerer bedient.
  3. Von der Verteilung sind grundsätzlich ausgeschlossen: Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Feriensiedlungen, Kleingärten, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Weiterhin bleiben Gebiete von der Verteilung ausgeschlossen, die die Sicherheit der Verteiler gefährden.
  4. Unbedeutende Restmengen werden vom Auftragnehmer eine Woche ab Zustelltag auf Lager gehalten. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, bis dahin nicht abgeholte Restmengen zu entsorgen. Über größere Restmengen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und bewahrt diese eine Woche ab Zustelltag. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, bis dahin nicht abgeholte Restmengen zu entsorgen.
  5. Der Auftragnehmer trifft Vorkehrungen, um eine mindestens 85%ige Zustellquote zu erreichen. Basis für diese Quote sind die erreichbaren Briefkästen im Zustellgebiet. Eine Belieferung von mind. 85% der erreichbaren Haushalte gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Verteilauftrages.
  6. Postaktuell: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Deutschen Post DHL Group
    Wichtiger Hinweis: Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis fünf Werktagen nach Postanlieferungstermin, im Zeitraum von Dienstag bis Freitag.
  7. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen (z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art) haftet der Auftragsnehmer nicht für die Einhaltung vereinbarter Termine. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden ohne Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.

Stornierungen & Auftragsreduzierungen

  1. Stornierungen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen. Die individuellen Laufzeiten der Dienstleistungsverträge und die vereinbarten Stornofristen sind zu beachten.
  2. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, kann der Auftragnehmer eine pauschalierte Stornierungsgebühr verlangen.

Reklamationen

  1. Etwaige Reklamationen über die nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation geben. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Arbeitstagen ab vertraglich festgelegtem Verteilende bei crossvertise vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und ggf. abgestellt werden können

Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet weder für den Erfolg der Werbemaßnahme noch für den Inhalt des Werbeproduktes. Sofern er dafür von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftraggeber von der Haftung frei, bzw. tritt er für die entstehenden Aufwendungen, insbesondere Rechtsverfolgungskosten, in vollem Umfang ein.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel die während des Drucks durch Dirtte entstanden sind.


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