Besondere Bestimmungen zu Politischer- und Parteienwerbung

Stand: Oktober 2025

Einige Werbeträger sind für politische Werbung gesperrt (hierzu gehören unter anderem Flächen an Verbrauchermärkten und Bahnhöfen).

Daher muss im Falle einer Anfrage oder Buchung umgehend mitgeteilt werden, dass es sich um politische Werbung handelt. Weiterhin erfolgt eine gesonderte Prüfung des Motivs durch den Anbieter. Deshalb kann eine Umsetzung bei politischer Werbung erst nach Vorliegen des Motivs und Prüfung durch den Anbieter sichergestellt werden.

Bei Ablehnung durch den Anbieter werden die Kosten erstattet. Bei einer Buchung ohne die entsprechende Angabe muss damit gerechnet werden, dass die Plakatierung nicht erfolgen kann. Die Kosten werden nicht erstattet. Crossvertise weist darauf hin, dass es bei politischer Werbung vermehrt zu Vandalismus an den Werbeflächen kommt und dass ggf. direkte Ansprüche der Anbieter gegen Werbetreibende entstehen können.

Hinweis zur EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPA)

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung („TTPA-Verordnung“). Diese Verordnung verpflichtet Auftraggeber und Dienstleister, bei politischer Werbung bestimmte Transparenz-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu beachten. 

Die Werbeanzeigen müssen entsprechend gestaltet und als politische Werbung gekennzeichnet werden. Zudem muss die Werbeanzeige die Transparenzbekanntmachungen erfüllen, d.h. mit zusätzlichen Informationen versehen werden (z.B. mittels QR-Codes, der die nötigen Informationen bereit hält).

Zu den wesentlichen Pflichten nach der TTPA-Verordnung gehören insbesondere:

  • die eindeutige Kennzeichnung als politische Werbung,
  • die Offenlegung des Sponsors sowie der maßgeblichen Finanzierungsquellen,
  • die Angabe der Zielgruppe, des Auslieferungszeitraums und der verwendeten Kommunikationskanäle,
  • die Einhaltung besonderer Datenschutzanforderungen bei der Nutzung von Targeting- oder Analysemethoden,
  • sowie ggf. die Meldung der Kampagneninformationen an das von der EU vorgesehene Transparenzregister.

Crossvertise prüft im Rahmen von Buchungsanfragen, ob eine Kampagne unter die TTPA-Verordnung fällt, und fordert bei Bedarf ergänzende Informationen (z. B. Sponsor, Budget, Zielsetzung, Targeting-Methodik) an.

Bitte beachten Sie, dass Plattformbetreiber oder Medienanbieter politische Werbung gegebenenfalls nur eingeschränkt annehmen oder zusätzlichen Bedingungen unterwerfen.

Weitere Hinweise zu den Anforderungen politischer Werbung und den Pflichten des Auftraggebers finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Besondere Bestimmungen zu Cannabis-Werbung

Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis oder Anbauvereinigungen sind verboten.
Ausnahmereglungen müssen einzeln geprüft werden.

crossvertise behält sich vor, Anfragen oder Angebote in Form von Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


Was müssen Sie bei politischer Werbung beachten?

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung (EU) 2024/900 zur Transparenz politischer Werbung. Sie verpflichtet Auftraggeber und Dienstleister zu: klarer Kennzeichnung politischer Werbung, Bereitstellung bestimmter Transparenzinformationen sowie zusätzlichen Transparenzhinweisen direkt auf dem Werbemittel (z. B. Verweis + Link zur Transparenzerklärung).

FAQs Politische Werbung