Stand: Oktober 2025
Einige Werbeträger sind für politische Werbung gesperrt (hierzu gehören unter anderem Flächen an Verbrauchermärkten und Bahnhöfen).
Daher muss im Falle einer Anfrage oder Buchung umgehend mitgeteilt werden, dass es sich um politische Werbung handelt. Weiterhin erfolgt eine gesonderte Prüfung des Motivs durch den Anbieter. Deshalb kann eine Umsetzung bei politischer Werbung erst nach Vorliegen des Motivs und Prüfung durch den Anbieter sichergestellt werden.
Bei Ablehnung durch den Anbieter werden die Kosten erstattet. Bei einer Buchung ohne die entsprechende Angabe muss damit gerechnet werden, dass die Plakatierung nicht erfolgen kann. Die Kosten werden nicht erstattet. Crossvertise weist darauf hin, dass es bei politischer Werbung vermehrt zu Vandalismus an den Werbeflächen kommt und dass ggf. direkte Ansprüche der Anbieter gegen Werbetreibende entstehen können.
Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung („TTPA-Verordnung“). Diese Verordnung verpflichtet Auftraggeber und Dienstleister, bei politischer Werbung bestimmte Transparenz-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu beachten.
Die Werbeanzeigen müssen entsprechend gestaltet und als politische Werbung gekennzeichnet werden. Zudem muss die Werbeanzeige die Transparenzbekanntmachungen erfüllen, d.h. mit zusätzlichen Informationen versehen werden (z.B. mittels QR-Codes, der die nötigen Informationen bereit hält).
Zu den wesentlichen Pflichten nach der TTPA-Verordnung gehören insbesondere:
Crossvertise prüft im Rahmen von Buchungsanfragen, ob eine Kampagne unter die TTPA-Verordnung fällt, und fordert bei Bedarf ergänzende Informationen (z. B. Sponsor, Budget, Zielsetzung, Targeting-Methodik) an.
Bitte beachten Sie, dass Plattformbetreiber oder Medienanbieter politische Werbung gegebenenfalls nur eingeschränkt annehmen oder zusätzlichen Bedingungen unterwerfen.
Weitere Hinweise zu den Anforderungen politischer Werbung und den Pflichten des Auftraggebers finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis oder Anbauvereinigungen sind verboten.
Ausnahmereglungen müssen einzeln geprüft werden.
crossvertise behält sich vor, Anfragen oder Angebote in Form von Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Seit dem 10. Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung (EU) 2024/900 zur Transparenz politischer Werbung. Sie verpflichtet Auftraggeber und Dienstleister zu: klarer Kennzeichnung politischer Werbung, Bereitstellung bestimmter Transparenzinformationen sowie zusätzlichen Transparenzhinweisen direkt auf dem Werbemittel (z. B. Verweis + Link zur Transparenzerklärung).
Damit crossvertise Ihre politische Kampagne prüfen und gesetzeskonform ausliefern kann, benötigen wir folgende Angaben und Materialien vollständig:
1. Angaben zur Einstufung
2. Transparenzanforderungen
Damit wir Ihre Kampagne gemäß den gesetzlichen Anforderungen prüfen und ausliefern können, erhalten Sie von Ihrem Mediaberater bzw. Ihrer Mediaberaterin ein bzw. mehrere Formulare. In diese(s) Formular(e) tragen Sie alle Transparenzangaben vollständig und wahrheitsgemäß ein und unterzeichnen dieses.
3. Werbemittel-Anforderungen
Für die Prüfung und Buchung Ihrer Kampagne benötigen wir Ihr geplantes Motiv oder einen Motiventwurf, auf dem die Kernaussage der Kampagne zu erkennen ist.
Auf Ihrem Motiv zwingend enthalten sein muss:
Der Kunde (Auftraggeber) ist allein dafür verantwortlich, dass alle gelieferten Inhalte und Angaben den Anforderungen der TTPA-Verordnung sowie dem Datenschutzrecht entsprechen. crossvertise bietet keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für die rechtliche Einordnung oder Zulässigkeit der Werbung.
crossvertise kann die Kampagne ablehnen, abbrechen oder deren Auslieferung stoppen, wenn gesetzliche Vorgaben oder Plattformregeln dies erfordern oder die Transparenzinformationen fehlen.
Bei Verstößen aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Angaben stellt der Kunde (Auftraggeber) crossvertise von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern oder behördlichen Maßnahmen frei.