Besondere Bestimmungen zu Politischer- und Parteienwerbung

Stand: Juli 2019

Einige Werbeträger sind für politische Werbung gesperrt (hierzu gehören unter anderem Flächen an Verbrauchermärkten und Bahnhöfen).

Daher muss im Falle einer Anfrage oder Buchung umgehend mitgeteilt werden, dass es sich um politische Werbung handelt. Weiterhin erfolgt eine gesonderte Prüfung des Motivs durch den Anbieter. Deshalb kann eine Umsetzung bei politischer Werbung erst nach Vorliegen des Motivs und Prüfung durch den Anbieter sichergestellt werden.

Bei Ablehnung durch den Anbieter werden die Kosten erstattet. Bei einer Buchung ohne die entsprechende Angabe muss damit gerechnet werden, dass die Plakatierung nicht erfolgen kann. Die Kosten werden nicht erstattet. Crossvertise weist darauf hin, dass es bei politischer Werbung vermehrt zu Vandalismus an den Werbeflächen kommt und dass ggf. direkte Ansprüche der Anbieter gegen Werbetreibende entstehen können.

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