KI Zusammenfassung

Die Seite erläutert die besonderen Motiv- und Kennzeichnungsanforderungen für politische Plakatwerbung — etwa Pflichtangaben und inhaltliche Einschränkungen, die nach der Verordnung gelten. Über crossvertise erhalten Parteien und politische Akteure eine zentrale Orientierung zu diesen Anforderungen sowie Unterstützung bei Planung, Prüfung und Buchung politischer Plakatkampagnen.

Neue Motivanforderungen für politische Plakatwerbung seit Oktober 2025

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/900 zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung). Sie bringt verbindliche Gestaltungs-, Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten für politische Werbung mit sich – insbesondere für Plakat- und Außenwerbung.

Damit politische Kampagnen weiterhin rechtskonform umgesetzt werden können, müssen Motive angepasst, Transparenzinformationen bereitgestellt und klare Kennzeichnungen integriert werden.

In unserem kostenlosen PDF erklären wir übersichtlich, worauf es bei politischen Plakatmotiven künftig ankommt.

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Das erwartet Sie im PDF

  • Übersicht der gesetzlichen Pflichtangaben für politische Plakatwerbung

  • Klare Vorgaben zur Kennzeichnung als „Politische Werbung“

  • Anforderungen an QR-Codes & Links zur Transparenzbekanntmachung

  • Praxisnahe Hinweise zu Lesbarkeit, Platzierung & Gestaltung

  • Empfohlene Schriftgrößen je nach Plakatformat (A3 bis 18/1 Großfläche)

  • Muster & Struktur für eine Transparenz-Webseite

  • Orientierung an Best Practices großer Organisationen

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Motivanforderungen


Motivanforderungen für politische Werbung

Die TTPA-Verordnung verpflichtet Auftraggeber und Dienstleister, bei politischer Werbung bestimmte Transparenz-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu beachten. Die Werbeanzeigen müssen entsprechend gestaltet und als „politische Werbung“ gekennzeichnet werden. Zudem muss die Werbeanzeige die Transparenzbekanntmachungen erfüllen, d.h. mit zusätzlichen Informationen versehen werden (z.B. mittels QR-Codes, der die nötigen Informationen bereit hält).

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Politische Plakatmotive müssen künftig u. a.:


  • eindeutig als politische Werbung gekennzeichnet sein

  • einen direkten Link oder QR-Code zur Transparenzbekanntmachung enthalten

  • den Werbetreibenden klar erkennbar machen (z. B. Logo)

  • so gestaltet sein, dass Texte, Links & QR-Codes gut lesbar und erfassbar sind

  • Transparenzinformationen ohne Zwischenseiten zugänglich machen

Wichtige Gestaltungsbestandteile

Motivanforderungen für politische Werbung

 

Links oder QR Code müssen direkt zur Bekanntmachung führen. Diese darf sich nicht erst auf einer Unterseite befinden.

 

Links/URLs sollten nicht zu lang sein.

 

Links oder QR Codes müssen so groß und farblich gestaltet sein, dass Sie von Betrachter problemlos lesbar sind oder von gängigen QR Code Lesegeräten (z.B. Handy) erfasst werden können. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass nicht alle Werbeträger leicht zugänglich sind.

 

Ein Hinweis, dass es sich um politische Werbung handelt. Die Formulierung „Politische Werbung“ reicht aus, es darf aber auch anders formuliert werden.

 

Der Werbetreibende (Sponsor, Partei, Gewerkschaft, o.ä.) muss klar erkennbar sein, z.B. durch ein Logo.

Schriftgrößen

[Empfehlung]

Grundsätzlich sind keine Schriftgrößen durch die TTPA-Verordnung vorgegeben. Aus ähnlichen Hinweispflichten (Tabak, Arzt/Apotheker etc.) sind folgende Mindest-Schriftgrößen je nach Plakatformat bekannt bzw. üblich.

PlakatformatBetrachtungsabstandMindest-Schrifthöheca. PunktgrößeEmpfehlung
A3 (297x420 mm)1 m3-4 mm10-12 pt> 4 mm, kontrastreich
A2 (420x594 mm)1,5-2 m6 mm16-18 pt> 6 mm, fett
A1 (594x841 mm)2-3 m8-10 mm22-28 pt> 10 mm, hoher Kontrast
A0 (841x1189 mm)3-5 m12-16 mm32 - 45pt> 14 mm
18/1 Großfläche5-10 m20-30 mm60-90 pt> 25 mm, fette Schrift
Citylight-Poster2-4 m10-15 mm28-42 pt> 12 mm

Transparenzpflichten


Transparenzbekanntmachung Webseite

Beispiel Webseite

Transparenzinformation zu politischer Werbung

Diese Seite enthält Informationen zur Finanzierung und Einordnung politischer Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung.

1. Kennzeichnung der Werbung

[Pflichtangabe – Art. 11 VO (EU) 2024/900]

Bei der beworbenen Maßnahme handelt es sich um politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900.

2. Sponsor / Auftraggeber der Werbung

[Pflichtangabe – Art. 12 Abs. 1 lit. a]

  • Sponsor / Auftraggeber: Sponsorname
  • Rechtsform: z. B. Partei / eingetragener Verein / Initiative / Unternehmen
  • Adresse: Straße Hausnummer / PLZ Ort / Land
  • Kontakt: E-Mail-Adresse / Telefonnummer (optional)

3. Politischer Kontext der Werbung

[Pflichtangabe – Art. 12 Abs. 1 lit. b]

Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit folgendem politischen Prozess:

  • Politischer Anlass: z. B. Bundestagswahl / Europawahl / Landtagswahl / politische Meinungsbildung
  • Region / Geltungsbereich: z. B. bundesweit / Bundesland / Kommune

4. Zeitraum der Veröffentlichung

[Empfohlene Zusatzangabe – gute Praxis]

Dauer der Veröffentlichung : TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ

5. Gesamtwert der Ausgaben

[Pflichtangabe – Art. 12 Abs. 1 lit. c]

Der Gesamtwert der Ausgaben für diese politische Werbemaßnahme beträgt:

Gesamtbudget (brutto): XXX.XXX €

Der angegebene Betrag stellt den tatsächlich entstandenen bzw. vereinbarten Gesamtwert der im Zusammenhang mit dieser Werbemaßnahme stehenden Ausgaben dar und umfasst insbesondere:

  • mediale Schaltungskosten,
  • Produktionskosten sowie
  • weitere kampagnenbezogene Ausgaben.

6. Herkunft der finanziellen Mittel

[Pflichtangabe, soweit relevant – Art. 12 Abs. 1 lit. a & c]

  • Die Finanzierung der politischen Werbung erfolgt durch: ...
  • Art der Mittel: z. B. Eigenmittel / Mitgliedsbeiträge / Spenden
  • Geografische Herkunft der Mittel: z. B. ausschließlich innerhalb der Europäischen Union


(Diese Angaben sind insbesondere relevant, wenn Drittmittel oder externe Finanzierungsquellen eingesetzt werden.)

7. Informationen zur Ausspielung und zum Targeting

[Pflichtangabe, sofern zutreffend – Art. 12 Abs. 1 lit. d]

Für diese politische Werbung gilt:

Targeting:

  • Es wurden keine personenbezogenen Targeting- oder Verstärkungstechniken eingesetzt
  • Es wurden Targeting- oder Verstärkungstechniken eingesetzt


Beschreibung (falls zutreffend): z. B. kontextuelle Ausspielung, regionale Aussteuerung, demografische Kriterien

8. Erstellung der Werbung

[Empfohlene Zusatzangabe]

Ersteller / Dienstleister: Agenturname / Organisation / interne Erstellung

Rolle: z. B. Konzeption, Gestaltung, Mediaplanung, Umsetzung

9. Weitere Hinweise

[Empfohlene Zusatzangabe]

Diese Transparenzinformation bezieht sich ausschließlich auf die konkret beworbene Maßnahme und dient der nachvollziehbaren Einordnung politischer Werbung.

10. Rechtliche Grundlage

[Empfohlene Zusatzangabe]

Diese Transparenzbekanntmachung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung insbesondere Artikel 11 und Artikel 12

11. Verantwortliche Stelle

[Empfohlene Zusatzangabe]

Verantwortlich im Sinne der Verordnung:

  • Sponsorname
  • Kontaktadresse
  • E-Mail-Adresse

Plakatwerbung mit crossvertise


Unsere Leistungen im Überblick

 

Individuelle Beratung

Wir helfen Ihnen, die passenden Standorte für Ihre Plakatwerbung zu finden.

 

Medienübergreifende Strategien

Kombination von Plakatwerbung mit DOOH, Online-, Radio-, Kino oder sogar TV-Werbung möglich.

 

Datenbasierte Empfehlungen

Dank Tools wie Geodatenanalyse und Zielgruppen-Matching.

 

Gestaltungsservice

Auf Wunsch übernehmen wir die Gestaltung Ihres Plakat-Motivs.

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