Die Seite erläutert die besonderen Motiv- und Kennzeichnungsanforderungen für politische Plakatwerbung — etwa Pflichtangaben und inhaltliche Einschränkungen, die nach der Verordnung gelten. Über crossvertise erhalten Parteien und politische Akteure eine zentrale Orientierung zu diesen Anforderungen sowie Unterstützung bei Planung, Prüfung und Buchung politischer Plakatkampagnen.
Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/900 zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung). Sie bringt verbindliche Gestaltungs-, Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten für politische Werbung mit sich – insbesondere für Plakat- und Außenwerbung.
Damit politische Kampagnen weiterhin rechtskonform umgesetzt werden können, müssen Motive angepasst, Transparenzinformationen bereitgestellt und klare Kennzeichnungen integriert werden.
In unserem kostenlosen PDF erklären wir übersichtlich, worauf es bei politischen Plakatmotiven künftig ankommt.
Übersicht der gesetzlichen Pflichtangaben für politische Plakatwerbung
Klare Vorgaben zur Kennzeichnung als „Politische Werbung“
Anforderungen an QR-Codes & Links zur Transparenzbekanntmachung
Praxisnahe Hinweise zu Lesbarkeit, Platzierung & Gestaltung
Empfohlene Schriftgrößen je nach Plakatformat (A3 bis 18/1 Großfläche)
Muster & Struktur für eine Transparenz-Webseite
Orientierung an Best Practices großer Organisationen
Die TTPA-Verordnung verpflichtet Auftraggeber und Dienstleister, bei politischer Werbung bestimmte Transparenz-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu beachten. Die Werbeanzeigen müssen entsprechend gestaltet und als „politische Werbung“ gekennzeichnet werden. Zudem muss die Werbeanzeige die Transparenzbekanntmachungen erfüllen, d.h. mit zusätzlichen Informationen versehen werden (z.B. mittels QR-Codes, der die nötigen Informationen bereit hält).
eindeutig als politische Werbung gekennzeichnet sein
einen direkten Link oder QR-Code zur Transparenzbekanntmachung enthalten
den Werbetreibenden klar erkennbar machen (z. B. Logo)
so gestaltet sein, dass Texte, Links & QR-Codes gut lesbar und erfassbar sind
Transparenzinformationen ohne Zwischenseiten zugänglich machen
Links oder QR Code müssen direkt zur Bekanntmachung führen. Diese darf sich nicht erst auf einer Unterseite befinden.
Links/URLs sollten nicht zu lang sein.
Links oder QR Codes müssen so groß und farblich gestaltet sein, dass Sie von Betrachter problemlos lesbar sind oder von gängigen QR Code Lesegeräten (z.B. Handy) erfasst werden können. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass nicht alle Werbeträger leicht zugänglich sind.
Ein Hinweis, dass es sich um politische Werbung handelt. Die Formulierung „Politische Werbung“ reicht aus, es darf aber auch anders formuliert werden.
Der Werbetreibende (Sponsor, Partei, Gewerkschaft, o.ä.) muss klar erkennbar sein, z.B. durch ein Logo.
[Empfehlung]
Grundsätzlich sind keine Schriftgrößen durch die TTPA-Verordnung vorgegeben. Aus ähnlichen Hinweispflichten (Tabak, Arzt/Apotheker etc.) sind folgende Mindest-Schriftgrößen je nach Plakatformat bekannt bzw. üblich.
| Plakatformat | Betrachtungsabstand | Mindest-Schrifthöhe | ca. Punktgröße | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|
| A3 (297x420 mm) | 1 m | 3-4 mm | 10-12 pt | > 4 mm, kontrastreich |
| A2 (420x594 mm) | 1,5-2 m | 6 mm | 16-18 pt | > 6 mm, fett |
| A1 (594x841 mm) | 2-3 m | 8-10 mm | 22-28 pt | > 10 mm, hoher Kontrast |
| A0 (841x1189 mm) | 3-5 m | 12-16 mm | 32 - 45pt | > 14 mm |
| 18/1 Großfläche | 5-10 m | 20-30 mm | 60-90 pt | > 25 mm, fette Schrift |
| Citylight-Poster | 2-4 m | 10-15 mm | 28-42 pt | > 12 mm |
Hinweis
Für Inhalte, Motive sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 (TTPA) ist ausschließlich der jeweilige Auftraggeber bzw. die Partei verantwortlich. Die crossvertise GmbH unterstützt die technische Umsetzung, übernimmt jedoch keine Haftung oder rechtliche Gewähr, auch nicht bei Beanstandungen oder Ablehnung des Motives durch Anbieter, Behörden oder Dritte.
Info
Diese Vorlage erfüllt alle derzeit geltenden Transparenzpflichten nach der EU-Verordnung zu politischer Werbung. Einzelne zusätzliche Angaben dienen der Rechtssicherheit und orientieren sich an Best Practices großer Organisationen.
Beispiel Webseite
Diese Seite enthält Informationen zur Finanzierung und Einordnung politischer Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung.
[Pflichtangabe – Art. 11 VO (EU) 2024/900]
Bei der beworbenen Maßnahme handelt es sich um politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900.
[Pflichtangabe – Art. 12 Abs. 1 lit. a]
[Pflichtangabe – Art. 12 Abs. 1 lit. b]
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit folgendem politischen Prozess:
[Empfohlene Zusatzangabe – gute Praxis]
Dauer der Veröffentlichung : TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ
[Pflichtangabe – Art. 12 Abs. 1 lit. c]
Der Gesamtwert der Ausgaben für diese politische Werbemaßnahme beträgt:
Gesamtbudget (brutto): XXX.XXX €
Der angegebene Betrag stellt den tatsächlich entstandenen bzw. vereinbarten Gesamtwert der im Zusammenhang mit dieser Werbemaßnahme stehenden Ausgaben dar und umfasst insbesondere:
[Pflichtangabe, soweit relevant – Art. 12 Abs. 1 lit. a & c]
(Diese Angaben sind insbesondere relevant, wenn Drittmittel oder externe Finanzierungsquellen eingesetzt werden.)
[Pflichtangabe, sofern zutreffend – Art. 12 Abs. 1 lit. d]
Für diese politische Werbung gilt:
Targeting:
Beschreibung (falls zutreffend): z. B. kontextuelle Ausspielung, regionale Aussteuerung, demografische Kriterien
[Empfohlene Zusatzangabe]
Ersteller / Dienstleister: Agenturname / Organisation / interne Erstellung
Rolle: z. B. Konzeption, Gestaltung, Mediaplanung, Umsetzung
[Empfohlene Zusatzangabe]
Diese Transparenzinformation bezieht sich ausschließlich auf die konkret beworbene Maßnahme und dient der nachvollziehbaren Einordnung politischer Werbung.
[Empfohlene Zusatzangabe]
Diese Transparenzbekanntmachung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung insbesondere Artikel 11 und Artikel 12
[Empfohlene Zusatzangabe]
Verantwortlich im Sinne der Verordnung:
Hinweis
Für Inhalte, Motive sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 (TTPA) ist ausschließlich der jeweilige Auftraggeber bzw. die Partei verantwortlich. Die crossvertise GmbH unterstützt die technische Umsetzung, übernimmt jedoch keine Haftung oder rechtliche Gewähr, auch nicht bei Beanstandungen oder Ablehnung des Motives durch Anbieter, Behörden oder Dritte.
Wir helfen Ihnen, die passenden Standorte für Ihre Plakatwerbung zu finden.
Kombination von Plakatwerbung mit DOOH, Online-, Radio-, Kino oder sogar TV-Werbung möglich.
Dank Tools wie Geodatenanalyse und Zielgruppen-Matching.
Auf Wunsch übernehmen wir die Gestaltung Ihres Plakat-Motivs.
Nutzen Sie unseren Chat für eine schnelle Antwort.