Kinowerbung unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen. So ist es z.B. verboten, im Kino Werbung für Alkohol- oder Tabakprodukte vor 18 Uhr auszustrahlen. Darüber hinaus werden Kino-Werbefilme von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und dürfen nur vor freigegebenen Filmen laufen.