Kinowerbung unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen. So ist es z.B. verboten, im Kino Werbung für Alkohol- oder Tabakprodukte vor 18 Uhr auszustrahlen. Darüber hinaus werden Kino-Werbefilme von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und dürfen nur vor freigegebenen Filmen laufen.
Persönlicher Kontakt statt Callcenter: Sie werden individuell betreut von erfahrenen Beratern mit Hintergrund aus Agentur, Kino-Vermarktung oder Media-Strategie.
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crossvertise denkt nicht nur in Kino – Sie erhalten auf Wunsch auch kanalübergreifende Beratung (z. B. Kombination von Kino mit TV, Online-Video, Radio, Out-of-Home etc.).
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