Werbeeinschränkungen

Kinowerbung unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen. So ist es z.B. verboten, im Kino Werbung für Alkohol- oder Tabakprodukte vor 18 Uhr auszustrahlen. Darüber hinaus werden Kino-Werbefilme von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und dürfen nur vor freigegebenen Filmen laufen.


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Kinowerbung mit crossvertise


Unsere Leistungen im Überblick

 

Beratung durch erfahrene Mediaplaner

Persönlicher Kontakt statt Callcenter: Sie werden individuell betreut von erfahrenen Beratern mit Hintergrund aus Agentur, Kino-Vermarktung oder Media-Strategie.

 

Zugang zu exklusiven Daten & Insights

crossvertise wertet Wettbewerberaktivitäten, Spendings und Markttrends aus - so können Sie datenbasiert entscheiden.

 

Channelübergreifende Expertise

crossvertise denkt nicht nur in Kino – Sie erhalten auf Wunsch auch kanalübergreifende Beratung (z. B. Kombination von Kino mit TV, Online-Video, Radio, Out-of-Home etc.).

 

Gestaltungsservice

Auf Wunsch unterstützen wir bei der Erstellung Ihres Kino-Spots.

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