Von der MwSt.-Senkung sind alle Kampagnen betroffen, die im Zeitraum der MwSt.-Senkung (01.07.2020 - 31.12.2020) durchgeführt werden bzw. enden!
Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Buchung, sondern wann Ihre gebuchte Kampagne
endet.
Beispiel 1: Sie haben Ihre Buchung am 27.05.2020 getätigt. Die Kampagne läuft vom 01.08.2020 bis 31.08.2020. Dann berechnen wir für die Kampagne den geringeren MwSt.-Satz von 16%.
Beispiel 2: Sie buchen Ihre Kampagne am 15.11.2020. Die Kampagne läuft dann z.B. vom 20.11.2020 bis 20.02.2021. Hier würde wieder der übliche MwSt.-Satz von 19% gelten.
(Hinweis: Änderungen sind möglich, falls die MwSt.-Senkung über das Jahresende verlängert wird.)
Hinweis
Kampagnen, die vor dem 01.08.2020 enden und die bereits in Rechnung gestellt wurden, sind von einer Übergangsregelung betroffen. Diese müssen nicht berichtigt werden und enthalten weiterhin 19% MwSt. Betreffende Kunden erhalten hierfür auch den vollen Vorsteuerabzug, sodass keine Nachteile entstehen.
Beispiel: Sie haben Ihre Kampagne bereits gebucht und eine Rechnung erhalten. Ihre Kampagne läuft vom 01.07.2020 - 31.07.2020. Es gilt die Übergangsregelung mit 19% MwSt.
Wir prüfen aktuell alle ausgestellten Rechnungen und stellen, falls nötig, eine korrigierte Rechnung aus. In diesem Fall erhalten Sie in den nächsten Wochen
eine gesonderteE-Mail von uns. Zuviel bezahlte Mehrwertsteuer wird Ihnen dann zurückerstattet.