#KREATIV

diese Kampagne kannst du dir schenken


Gewinne mit deinem Werbemittel

2 x 10.000 €


Presented by:

crossvertise

Supported by:

Staudigl-Druck GmbH & Co. KG
proFMmedia
Factor Eleven GmbH
raketenwerk UG
Weischer.JvB
RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG
 

Teilnahmebedingungen

1. Anlass

Die crossvertise GmbH veranstaltet den Wettbewerb „#KREATIV – diese Kampagne kannst du dir schenken“ und verlost zwei crossmediale Werbekampagnen an Unternehmen. Die Veranstaltung des Wettbewerbs sowie die Planung und Umsetzung der Werbekampagnen erfolgt durch die crossvertise GmbH. Die Wahl der beiden Gewinnerunternehmen erfolgt in zwei unterschiedlichen Kategorien. Ein Gewinnerunternehmen wird online in Form eines Publikumsvotings über die Webseite der crossvertise GmbH gekürt. Das zweite Gewinnerunternehmen wird durch ein Voting einer Fach-Jury bestimmt, die durch die crossvertise GmbH kuratiert wird. Es ist möglich, dass das gleiche Unternehmen in beiden Kategorien gewinnt.


2. Gewinnvergabe

Die beiden Votings (Publikum & Fachjury) entscheiden über die Gewinnerunternehmen. Die entsprechende Kontaktperson des Unternehmens, die bei der Teilnahme am Wettbewerb angegeben wurde, wird zeitnah in einer gesonderten E-Mail über den Gewinn informiert.

2.1. Umfang des Gewinns

Die beiden Gewinnerunternehmen erhalten in der jeweiligen Kategorie (Publikum & Fachjury) eine crossmediale Werbekampagne im Wert von je 10.000 Euro Mediabudget (inkl. Produktionskosten). Die Ausspielung der Werbekampagne(n) findet ausschließlich in Deutschland statt. Die Wahl der konkreten Maßnahmen sowie die Zusammensetzung der Medienkanäle für die Werbekampagne(n) bleiben der crossvertise GmbH vorbehalten. Die Werbekampagne(n) muss bzw. müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 eingelöst werden und auch bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Die Werbekampagne(n) startet bzw. starten frühestens sieben Wochen nach der Bekanntgabe der Gewinnerunternehmen. Die crossvertise GmbH übernimmt im Bedarfsfall die Anpassung der Werbemittel sowie die entsprechenden Kosten dafür – garantiert jedoch keine Bereitstellung einer Bewegtbildproduktion.

2.2. Freistellung von Ansprüchen

Es besteht kein Anspruch auf Verschiebung der Werbekampagne, sollte der ursprüngliche Werbezweck nicht mehr gegeben sein (z.B. Ausfall eines Events, Verschiebung eines Produktlaunchs, Neueröffnung etc.). In so einem Fall wird die crossvertise GmbH weder eine Ersatz-Werbekampagne finanzieren, noch (monetär) für den Ausfall haften.

Die Durchführung der gewonnenen Werbekampagne(n) erfolgt ausschließlich für die oder das Gewinnerunternehmen. Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung von Restbeträgen bei nicht vollständiger Einlösung des Gewinns. Ebenso besteht kein Anspruch darauf, das gewonnene Mediabudget für andere als die im Rahmen des Gewinns definierten Maßnahmen bzw. für eine andere als die im Rahmen des Gewinns definierte Zusammensetzung der Medienkanäle einzusetzen.

Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des/der Gewinnerunternehmen/s, bei ausbleibender Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Gewinns nach Ablauf von sieben Tagen nach Versand der Benachrichtigung an die bei der Teilnahme am Wettbewerb angegebene Kontaktperson per E-Mail.


3. Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahmephase des Wettbewerbs (Einreichen eines fertigen Werbemittels; schriftliche Kurzbeschreibung des einreichenden Unternehmens; Begründung, warum das Unternehmen gewinnen möchte) erstreckt sich vom 06.05.2024, 12:00 Uhr, bis zum 27.05.2024, 12:00 Uhr. Ein Unternehmen nimmt am Kreativwettbewerb teil, indem ein fertiges, vorhandenes Werbemittel (ausschließlich JPEG, PNG, GIF, MP4, MOV, MXF ) über die bereitgestellte Applikation eingereicht wird (https://www.crossvertise.com/kreativ/anmeldung). Hierzu reicht es aus, das entsprechende Bild oder Video direkt im Teilnahmeformular hochzuladen oder die entsprechende Video-URL einzugeben. Hierbei ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Eingabe verpflichtend. Sofern die Teilnehmenden eine Video-Datei einreichen, wird diese automatisch bei der Videoplattform www.vimeo.com hochgeladen. Es wird eine URL generiert, über die das Video öffentlich sichtbar und aufrufbar ist.

Nach dem Upload erhält der Teilnehmende eine „Double Opt-in“ E-Mail mit einem Bestätigungslink an die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse. Durch einen Klick auf den Link bestätigt der Teilnehmende seine Einreichung. Nur dann wird der eingereichte Beitrag für das Voting zugelassen. Die crossvertise GmbH prüft nach erfolgter Einreichung die Werbemittel hinsichtlich unzulässiger Inhalte (siehe 3.4) sowie hinsichtlich der Einhaltung der Formatvorgaben und gibt diese nach erfolgreicher Prüfung frei.

Per E-Mail, über Social Media oder über andere Kommunikationswege eingesandte Bilder und Videos werden beim Wettbewerb nicht berücksichtigt – sofern nicht ausdrücklich und im Einzelfall durch die crossvertise GmbH genehmigt. Mit dem Einreichen eines Bildes oder Videos erkennen die teilnehmenden Unternehmen automatisch die Teilnahmebedingungen, die ergänzenden Datenschutzbestimmungen des Wettbewerbs sowie die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der crossvertise GmbH an.

3.1. Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Ausnahme von Mitarbeitenden der crossvertise GmbH und/oder von Kooperationspartner/innen und/oder von Unternehmen, die bei der Umsetzung des Wettbewerbs beteiligt waren oder sind, sowie deren Familienangehörige. Pro Unternehmen darf nur eine Einreichung erfolgen. Sofern mehrere Einreichungen von Unternehmen erfolgen, wird nur die erste Einreichung zum Voting zugelassen.

Die Teilnahme ist nicht auf Kund/innen der crossvertise GmbH beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein/e Teilnehmer/in in seiner/ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines/ihres gesetzlichen Vertreters.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer/innen bzw. Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäfts- bzw. rechtsfähig sind sowie eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen im Sinne des § 21 BGB. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die beiden Gewinnerunternehmen aus dem Jahr 2023 – die PUR.AG und die Delivasilis GmbH sowie deren Mitarbeitende. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen behält sich die crossvertise GmbH das Recht vor, Teilnehmende bei Verdacht auf Manipulation oder bei dem Versuch, sich durch unwahre Angaben Vorteile zu verschaffen, vom Wettbewerb auszuschließen.

3.2. Rechtliche Anforderung an die Werbemitteleinreichungen

Die teilnehmenden Unternehmen bestätigen mit der Einreichung des Werbemittels, dass die Bild- und Tonrechte ausschließlich beim Unternehmen liegen, dass also auch die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Zudem versichern die teilnehmenden Unternehmen, dass alle auf dem Werbemittel sichtbaren Personen mit einer Veröffentlichung des Beitrags einverstanden sind. Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb stellt jedes teilnehmende Unternehmen sicher, dass es alle Zustimmungen, Lizenzen und benötigten Rechte erworben hat, um rechtmäßig an dem Wettbewerb teilzunehmen. Das eingereichte Werbemittel darf keine Markenbezeichnungen, geschützten Kennzeichen, urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützte Werke, gewerbliche Schutzrechte oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter (natürliche und juristische Personen) ohne entsprechende Zustimmung der Berechtigten enthalten oder in anderer Weise die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige das geistige Eigentum betreffende Rechte Dritter (natürliche und juristische Personen) verletzen.

3.3. Haftungsfreistellung

Durch Einreichung des Werbemittels stellt jedes teilnehmende Unternehmen sicher, dass der eingereichte Beitrag keine unter Punkt 3.2. genannten Rechte verletzt. In diesem Zusammenhang stellen die teilnehmenden Unternehmen die crossvertise GmbH von allen Ansprüchen, Entschädigungen, Kompensationen, Kosten und Verantwortlichkeiten (eingeschlossen die Kosten der außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung) frei, die aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen können.

3.4. Unzulässige Inhalte

Die crossvertise GmbH behält sich das Recht vor, teilnehmende Unternehmen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Werbemittel gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Es dürfen insbesondere keine Werbemittel eingereicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte zeigen. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und bei Versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren. Der Rechtsweg sowie jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Bild- oder Videomaterial gegenüber der crossvertise GmbH sind ausgeschlossen.

3.5. Rechtsübertragung

3.5.1. Nutzungsrechte für die crossvertise GmbH

Jedes teilnehmende Unternehmen überträgt der crossvertise GmbH mit Einreichung des Werbemittels das unwiderrufliche, unbeschränkte, unbefristete, vergütungsfreie, nicht-exklusive und übertragbare Recht, die eingereichten Werbemittel zu vervielfältigen, Ausschnitte herzustellen, sie zu bearbeiten sowie einzeln oder in Verbindung (z.B. mit Ton- und/oder Bildtonaufnahmen und/oder zusammen anderen Abbildungen und/oder Medien) im Kontext des Wettbewerbs „#KREATIV – diese Kampagne kannst du dir schenken“ zu veröffentlichen. Diese Nutzungsrechte schließen die Verbreitung auf den Social Media-Profilen und im Newsletter der crossvertise GmbH sowie auf der Internetseite www.crossvertise.com mit ein.

3.5.2. Einverständnis zur Berichterstattung

Die crossvertise GmbH erhält das Recht ohne zusätzliche Vergütung Werbemitteleinreichungen für die Presseberichterstattung über den Wettbewerb an Medienpartner/innen weiterzugeben. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich das bzw. erklären sich die Gewinnerunternehmen mit der Veröffentlichung ihres Namens und Firmensitzes in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des/der Gewinnerunternehmen(s) auf der Webseite der crossvertise GmbH (www.crossvertise.com) und ihren Social Media-Profilen mit ein sowie das Recht, das im Rahmen der Kampagne entstehende Bild-/Tonmaterial (Werbemittel, fotografische Dokumentationen, etc.) zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich für die Berichterstattung zu nutzen und hierfür zu bearbeiten.

Außerdem ist die crossvertise GmbH dazu berechtigt, Namen und Firmensitz des/der Gewinnerunternehmen(s) an Medienpartner/innen für die Presseberichterstattung über das Gewinnspiel weiterzugeben.

Jedes teilnehmende Unternehmen kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose E-Mail an kreativ@crossvertise.com. Alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Veröffentlichungen, z.B. Pressebeiträge, Social Media Postings, Webseite, Newsletter etc., werden nicht zurückgezogen.


4. Teilnahme am Publikumsvoting

Die Teilnahme am Publikumsvoting kann nur durch Angabe der E-Mail-Adresse durchgeführt werden. Nach dem Voting erhält der Abstimmende eine „Double Opt-in“ E-Mail mit einem Bestätigungslink. Durch einen Klick auf den Link bestätigt der/die Abstimmende seine/ihre Teilnahme. Nur dann wird die Stimme für das Voting gezählt. Pro Votingphase (siehe 4.1) kann der Teilnehmende pro eingereichtem Beitrag nur einmal abstimmen. Die crossvertise GmbH zählt nur Stimmen für das Voting, die online über die Webseite des Wettbewerbs (https://www.crossvertise.com/kreativ) abgegeben werden. Die Abgabe von Stimmen über andere Kanäle, wie z.B. Likes auf Social Media, sind für das Voting unzulässig. Diese Stimmen werden nicht gezählt. Ein Erwerb der Produkte bzw. Dienstleistungen der crossvertise GmbH durch ein teilnehmendes Unternehmen hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Votings.

4.1. Verfahren Publikumsvoting

Das Publikumsvoting erfolgt in zwei Phasen. Das Voting zur Bestimmung der Shortlist (TOP20) findet vom 29. Mai 2024, 12:00 Uhr, bis zum 10. Juni 2024, 12:00 Uhr, statt. Die Shortlist (TOP20) wird durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt. Die 20 eingereichten Beiträge mit den meisten Stimmen kommen in die zweite Votingphase. Die im Voting zur Bestimmung der Shortlist (TOP20) erhaltenen Stimmen werden für die zweite Votingphase auf null gesetzt, sodass jeder Beitrag in der Shortlist (TOP20) die gleiche Gewinnchance hat. In der zweiten Votingphase werden also ausschließlich die für diese Teilnehmenden abgegebenen Stimmen gezählt. Wurde in der ersten Votingphase eine Stimme für einen Beitrag abgegeben, der es dann in die Shortlist (TOP20) geschafft hat, so kann für diesen Beitrag in der zweiten Votingphase erneut einmalig abgestimmt werden. Das Voting zur Bestimmung der/des Gewinnerunternehmen(s) (Kategorie Publikumsliebling) aus der Shortlist (TOP20) findet vom 12. Juni 2024, 12:00 Uhr, bis zum 19. Juni 2024, 12:00 Uhr, statt.

4.2. Ausschluss vom Publikumsvoting

Die crossvertise GmbH hat jederzeit die Möglichkeit Mehrfachabstimmungen (z.B. mittels Bots oder Fake-Profilen) im Ergebnis nicht zu berücksichtigen. Bei Nichtbeachtung dieser Richtlinien kann sich daraus ein Nachteil für das/die betreffende/n teilnehmende/n Unternehmen ergeben (z.B. Stimmenabzug, Ausschluss vom Gewinnspiel,…). Sollten Manipulationsversuche massenhaft auftreten, behält sich die crossvertise GmbH vor, den Wettbewerb zu beenden.


5. Teilnahme am Juryvoting

Eine durch die crossvertise GmbH festgelegte Fachjury bestimmt das Gewinnerunternehmen in der Kategorie Jury-Entscheidung. Die Verkündung der Jury-Entscheidung findet am 19. Juni 2024 statt. Die Zusammensetzung der Fachjury kann unter https://www.crossvertise.com/kreativ eingesehen werden. Die crossvertise GmbH übernimmt keine Gewähr für die exakte Zusammensetzung der Jury. Bei Ausfällen von Jurymitgliedern, z.B. im Krankheitsfall, behält sich die crossvertise GmbH vor, die Jurymitglieder nachzubesetzen. 


6. Außerordentliche Beendigung des Gewinnspiels

Die crossvertise GmbH behält sich ausdrücklich vor, den Wettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern, oder wenn eine korrekte Durchführung aus technischen Gründen nicht möglich ist.


7. Ergänzende Datenschutzbestimmung

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der/die Teilnehmer/in versichert, dass die von ihm/ihr gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mail-Adresse, Firmenname, Webseite des Unternehmens wahrheitsgemäß sind.

Die crossvertise GmbH weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Wettbewerbs beauftragte Unternehmen Happy Contests GmbH dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs erheben, speichern und nutzen muss.

Diese Datenschutzbestimmung gilt ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen der crossvertise GmbH (https://www.crossvertise.com/rechtliches/datenschutz).


8. Aktualisierung

Die crossvertise GmbH behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren. Der geltende Wortlaut der Teilnahmebedingungen kann auf der Wettbewerbsseite (https://www.crossvertise.com/kreativ) eingesehen werden.


9. Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die crossvertise GmbH per E-Mail an kreativ@crossvertise.com zu richten. Der Wettbewerb des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.


Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der crossvertise GmbH!

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